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Stillförderung Schweiz

Motion 23.4282

Stillen am Arbeitsplatz soll Bundesrecht werden

eingereicht von Manuela Weichelt 29.9.2023 (Link zur Parlamentsseite)

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage oder andere geeignete Massnahmen auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten, die das Stillen am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit in der ganzen Schweiz ohne Ausnahmen vorsieht.

Begründung


Das Arbeitsgesetz (Art. 35a Abs. 2) schreibt klar vor: «Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zum Stillen freizugeben». Auf den ersten Blick alles wunderbar.

Leider fehlt dieser Artikel im Arbeitsgesetz, wenn es um die Definition des verbindlichen Rechts geht. Artikel 35a ist in Artikel 3a nicht enthalten und deswegen für die Kantone nicht verbindlich. Sie können Ausnahmen machen. Föderalismus in Ehren, aber beim Arbeitsgesetz macht dies keinen Sinn.

Die juristische Begründung ist, dass nur Artikel von einer Ausnahme ausgenommen sind, welche die Gesundheit schützen. Das heisst, Stillen würde nicht zu der Gesundheit gehören. Die Konsequenz: Viele Kantonen haben das Stillrecht geregelt aber nicht alle. Es gibt kantonale Einrichtungen, wo die Frauen heute am Arbeitsplatz nicht stillen oder abpumpen dürfen, obwohl sie möchten.

Es ist belegt und unumstritten, dass Stillen für die Gesundheit des Kindes und der Mutter wesentlich ist. Das Gesetz muss angepasst werden, um das Stillen am Arbeitsplatz in der ganzen Schweiz auf Wunsch der Mutter ohne Ausnahme zu ermöglichen.

Stellungnahme des Bundesrates vom 29.11. 2023


Auch ohne direkte Anwendbarkeit der in Artikel 35a des Arbeitsgesetzes (ArG, SR 822.11) und Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1, SR 822.111) festgehaltenen Stillzeiten auf die Verwaltungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden müssen diese ihren Arbeitnehmerinnen das Recht auf Stillen am Arbeitsplatz gewähren und sie tun dies auch: Dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wurde von den kantonalen Vollzugsbehörden kein Fall gemeldet, in welchem einer stillenden Frauen das entsprechende Recht verwehrt wurde und es fand sich kein Kanton, welcher gar keine Regelung der Stillzeiten kennt.

Wie die Kantone oder Gemeinden dies konkret festlegen, ist ihnen überlassen: dies kann in einer Verordnung, einem Reglement oder in einer Weisung geschehen.

Denkbar ist allerdings, dass gewisse Arbeitgeber die Frauen bei Stellenantritt oder während der Schwangerschaft und deren Vorgesetzte nicht genügend über diese Rechte informieren.

Um diesen Missstand zu beheben, braucht es nicht eine Gesetzesrevision, sondern eine verstärkte Sensibilisierung: Der Bundesrat wird das SECO beauftragen, anlässlich der Weltstillwoche 2024 eine kleine Informationskampagne durchzuführen, um sowohl den privatrechtlichen wie auch den öffentlichrechtlichen Arbeitgebern die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Stillen und dessen Nutzen zu erklären und sie dabei an ihre Informationspflicht zu erinnern. Um zu erreichen, dass jede Mutter am Arbeitsplatz ihr Kind stillen oder ihre Milch abpumpen kann, ist dieses Vorgehen zielführender und zeitnaher als eine Gesetzesrevision.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Votum Manuela Weichelt 13.6.2024



 
«Alle stillenden Mütter sollen das Recht haben, während der Arbeitszeit bezahlte Stillpausen oder Abpumppausen zu machen - ausnahmslos alle. Das ist das Ziel meiner Motion. Die Motion verlangt eine Gesetzesänderung oder andere geeignete Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Heute wird das Recht auf Stillpausen nämlich nicht allen Müttern, die stillen möchten und können, gewährt.

Zwar schreibt das Arbeitsgesetz klar vor: «Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zum Stillen freizugeben». Auf den ersten Blick scheint also alles wunderbar zu sein. Doch vielen Müttern wird das Recht verweigert, zum Beispiel Lehrerinnen, Spitalangestellten oder Angestellten in öffentlichen Verwaltungen. Der Grund: Der besagte Artikel des Arbeitsgesetzes und die Verordnung sind auf Verwaltungen nicht direkt anwendbar. Wir sprechen von Artikel 35a des Arbeitsgesetzes und von Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz.


Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zur Motion, dass auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber wie der Bund, der Kanton oder die Gemeinden verpflichtet seien, stillenden Müttern das Recht auf bezahlte Stillpausen zu gewähren. Das ist eine gute Nachricht. Aber wissen das alle Arbeitgebenden? Und handeln sie auch entsprechend? Leider nicht. Der Bundesrat schreibt, dass dem SECO von den kantonalen Vollzugsbehörden kein Fall gemeldet wurde. Das erstaunt mich nicht.
Geschätzter Herr Bundesrat, können Sie uns sagen, wie viele Kontrollen es diesbezüglich durch die kantonalen Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen überhaupt gegeben hat? Meine Vermutung ist nämlich null bis presque zéro.


Wir haben ja beim Pflegepersonal das gleiche Problem bezüglich Nichteinhaltung der Arbeitsbedingungen in den Spitälern und Heimen. Auch da werden die Vorgaben des Arbeitsrechtes nicht eingehalten. Auch da gibt es praktisch keine Kontrollen der kantonalen Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen.
Dem Bundesrat scheinen die Probleme bezüglich Umsetzung des Rechts auf Stillen am Arbeitsplatz sehr wohl bekannt zu sein. Der Bundesrat stellt deshalb eine Informationskampagne in Aussicht, damit sowohl die privatrechtlichen als auch die öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Stillen kennen. Denn Stillen kann für die Gesundheit des Kindes und der Mutter wichtig sein, sofern die Mutter das kann und möchte. Das ist wissenschaftlich belegt.


Ich anerkenne die Bemühungen und den Willen des Bundesrates, den bestehenden Missstand zu verbessern. Ich habe gerne zur Kenntnis genommen, dass das SECO vom Bundesrat beauftragt wurde, anlässlich der nächsten Weltstillwoche vom eine verstärkte Informationskampagne zur Sensibilisierung bei den Arbeitgebenden durchzuführen. Es ist wichtig, dass die Arbeitgebenden ihre Informationspflicht kennen und sich der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Stillen und Abpumpen am Arbeitsplatz bewusst sind. Ich bedanke mich für diese verstärkte Informationskampagne und ziehe die Motion zurück.


Ich werde die verstärkte Informationskampagne sehr genau verfolgen. Sollte sich in Zukunft zeigen, dass gewisse Arbeitgebende das Recht auf bezahlte Stillpausen weiterhin nicht beachten, werde ich den Vorstoss erneut einreichen.»


Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Motion wurde zurückgezogen.
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